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Lenk- und Ruhezeiten

Gesetzliche Bestimmungen für IHRE Sicherheit


LENKZEIT: die Zeit, die der Lenker tatsächlich das Fahrzeug steuert

  • täglich: max. 9 Stunden | Verlängerung 2x wöchentlich auf 10 h möglich
  • wöchentlich: max. 56 Stunden | Gesamtlenkzeit während zweier aufeinander folgenden Wochen: max. 90 Stunden


EINSATZZEIT: die gesamte Zeit, die der Lenker von der Abfahrt (vom Betriebshof) bis zur Rückkehr (Abstellen des Fahrzeuges am Betriebshof) im Einsatz ist

  • täglich: max. 13 Stunden | Verlängerung auf 15 h möglich – siehe Ruhezeit

LENKPAUSEN:

  • nach einer Lenkdauer von 4,5 Stunden: mindestens 45 min oder 2 kurze Pausen von 15 min + 30 min innerhalb von 4,5 Stunden


TÄGLICHE RUHEZEIT:

  • regelmäßige tägliche Ruhezeit: mindestens 11 Std.
  • reduzierte tägliche Ruhezeit: mindestens 9 Std., aber nur max. 3 mal zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten
  • Zweifahrerbetrieb: mind. 9 Std. Ruhezeit innerhalb von 30 Std. Einsatzzeit (d.h. Einsatzzeit von 2 Fahrern max. 21 Std. gesamt)

WÖCHENTLICHE RUHEZEIT:

  • spätestens am Ende von sechs 24 – Std. – Zeiträumen (d.h. nach 6 Arbeitstagen muß der siebte Tag frei sein)
  • in zwei aufeinander folgenden Wochen (Mo-So) zwei regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten (je 45 Std.)


ARBEITSZEITREGELUNG:

  • wöchentliche Höchstarbeitszeit: im Durchschnitt 48 h, in einzelnen Wochen bis 60 h bei einem Durchrechnungszeitraum von 4 Monaten

NACHTARBEIT:

  • wenn Nachtarbeit geleistet wird, darf die tägliche Arbeitszeit in einem Zeitraum von jeweils 24 h 10 Stunden nicht überschreiten
  • Nacht für Lenker ist Zeitraum von 0 Uhr bis 5 Uhr
  • binnen 14 Tagen Ausgleich durch Verlängerung einer täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit um das Ausmaß der geleisteten Nachtarbeit

RVB hält sich an die gesetzlichen Bestimmungen im Sinne der Sicherheit des Kunden und seiner Mitarbeiter!

Ein Fahrtenschreiber (Tachoscheibe) oder ein digitaler Tachograph zeichnen jede Bewegung und Geschwindigkeit des Busses auf und dokumentiert somit die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten.

Jedes Kontrollorgan kann diese Dokumente auswerten und die Einhaltung überprüfen, auch wenn die Fahrt bereits lange zurückliegt.
Auszug aus den Lenk- und Ruhezeiten/EU-Sozialvorschriften der WKO, Stand April 2007